top of page
Ihre Rechte im Strafverfahren!
Müssen Sie zur Polizei oder zur Staatsanwaltschaft gehen und werden dabei beschuldigt, eine Straftat verübt zu haben? Sie sind in ein Strafverfahren geraten? Sie sind nun unsicher, was Sie tun sollen?
Insbesondere zwei fundamentale Rechte stehen Ihnen als Beschuldigter in einem Strafverfahren zu:
-
Recht auf die Aussageverweigerung: Verweigern Sie jedgliche Aussage. Sie sind nicht verpflichtet mit der Polizei oder der Staatsanwaltschaft zu kooperieren.
-
Recht auf einen Verteidiger: Sie können stets einen Anwalt beauftragen, der Ihre Rechte schützt und für Sie im Strafverfahren die richtige Verteidigungsstrategie erarbeitet. Sofern es sich nicht um einen leichten und einfachen Fall handelt, ist der Beizug eines Anwaltes stark zu empfehlen.
Kontaktieren Sie doch unverbindlich Diem Law Advokatur. In einem ersten kurzen Telefongespräch werden Sie kostenlos beraten, wie Sie sich verhalten sollen und ob Sie möglicherweise einen Anwalt benötigen, um zu Ihrem Recht zu kommen. Rechtsanwalt Diem ist im Strafrecht spezialisiert und bereits seit über 10 Jahren erfolreich als Strafverteidiger in der gesamten Deutschschweiz tätig.
Kontakt
KANZLEI IN ZÜRICH
TEL.
+41 (0)44 431 02 52
FAX
+41 (0)44 431 02 53
KANZLEI IN AARAU
TEL.
+41 (0)62 824 42 22
FAX
+41 (0)62 824 34 29
KANZLEI IN GRETZENBACH SO
TEL.
+41 (0)62 824 42 22
FAX
+41 (0)62 824 34 29
gretzenbach@diemlaw.ch
ADRESSE
Diem Law Advokatur
Bodenackerstrasse 7
5014 Gretzenbach
Schweiz
bottom of page